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Die wichtigsten Begriffe in der Ausbildung

Mit der Ausbildung beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Ihr Kind hat jetzt sicherlich viele Fragen: Was muss ich in der Probezeit beachten? Wie wichtig ist die Zwischenprüfung? Und was gehört ins Berichtsheft? Hier erfahren Sie, was Sie rund ums Thema Ausbildung wissen sollten.

Zu diesen Begriffen gibt es besonders häufig Fragen:

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung steht am Ende der Ausbildung an. Dabei wird das erlernte schulische und betriebliche Wissen der letzten Jahre abgefragt – mündlich und schriftlich. Zur Prüfung zugelassen werden nur die Azubis, die auch schon an der Zwischenprüfung oder dem ersten Teil der gestreckten Abschlussprüfung teilgenommen haben. Wer mehr als 50 der insgesamt 100 Punkte erreicht, hat bestanden. Danach gibt es gleich drei Zeugnisse: Eins von der Kammer, eins von der Berufsschule und eins vom Ausbildungsbetrieb. Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, darf sie maximal zwei Mal wiederholt werden.

(Gestreckte) Abschlussprüfung

In einigen Ausbildungsberufen wird auf eine Zwischenprüfung verzichtet, stattdessen gibt es die so genannte gestreckte Abschlussprüfung. Sie besteht aus zwei unterschiedlichen Teilen. Der erste Termin findet nach dem zweiten Ausbildungsjahr statt – wie bei der Zwischenprüfung werden hier die Grundkenntnisse überprüft. Das Ergebnis der Prüfung fließt zu 40 Prozent in die Gesamtnote ein. Die anderen 60 Prozent ergeben sich durch die Note der Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung.

Ausbildereignung

Wer Auszubildende anlernt, muss sich erst einmal dafür qualifizieren. Die so genannte Ausbildereignungsprüfung stellt sicher, dass nicht nur die notwendigen fachlichen Kompetenzen vorhanden sind, sondern auch didaktische und arbeitspädagogische Fähigkeiten. Was genau Ausbilder können müssen, legt die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) fest. Schließlich übernehmen sie sowohl für die Auszubildenden als auch für das Unternehmen wichtige Aufgaben: Sie planen die Ausbildung nach den Vorgaben der Kammern, bereiten den praktischen Ablauf vor, übernehmen Hilfestellung bei Problemen und sind zuverlässiger Ansprechpartner. Nach erfolgreichem Bestehen der Ausbildereignungsprüfung erhält der Ausbilder den Ausbildereignungsschein.

Ausbildungsberatung

Die Industrie- und Handelskammern bieten eine Ausbildungsberatung für Auszubildende, Eltern, Lehrer und Unternehmen an. Welche Rechte habe ich als Azubi? Kann ich eine Ausbildung verkürzen? Und welche Anforderungen muss ich für meine Traumausbildung erfüllen? Egal, um welche Fragen es geht, hier gibt es die passenden Antworten. Oft wissen die Ausbildungsberater übrigens auch, welcher Jugendliche zu welchem Unternehmen passen könnte – schließlich kennen sie die ausbildenden Betriebe gut und können oft einschätzen, ob es fachlich und vor allem menschlich passen könnte.

Ausbildungsdauer

Wie lange eine Ausbildung dauert, hängt vom Beruf ab. Manche duale Berufsausbildungen enden schon nach zwei Jahren. Dreieinhalb Jahre dauern vor allem die Ausbildungen, die sehr technisch sind – zum Beispiel die Ausbildung zum Elektriker oder Mechatroniker. In der Regel gilt: Mit einem hohen Schulabschluss und guten Noten in der Zwischenprüfung kann die Ausbildungszeit bis zu einem Jahr verkürzt werden.

Ausbildungsvergütung

Während der Ausbildung erhält Ihr Kind eine monatliche Ausbildungsvergütung, die von Ausbildungsjahr zu Ausbildungsjahr steigt. Wie hoch der Betrag ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Einfluss hat zum Beispiel die Branche, die Größe und der Standort des Ausbildungsbetriebes. Die genaue Höhe der Vergütung pro Ausbildungsjahr steht übrigens im Ausbildungsvertrag.

Berichtsheft

Im Berichtsheft muss Ihr Kind regelmäßig dokumentieren, was es in seiner Ausbildung so macht und was es lernt. Das Protokoll kann handschriftlich, digital oder online erfasst werden. Wichtig zu wissen: Ohne ein ordnungsgemäß geführtes Berichtsheft kann Ihr Kind nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen. Es schadet daher nicht, wenn Sie sich ab und zu nach dem aktuellen Stand erkundigen. Das Berichtsheft wird übrigens auch Ausbildungsnachweis genannt.

Berufsausbildungsbeihilfe

Ihr Kind möchte während der Ausbildung in seiner eigenen Wohnung leben, aber die Ausbildungsvergütung reicht nicht aus, um neben der Miete auch noch Lebensmittel oder die Versicherungen zu bezahlen? Dann könnte die Berufsausbildungsbeihilfe der Agentur für Arbeit vielleicht eine Lösung sein. Um sie zu beantragen, müssen allerdings einige Kriterien erfüllt sein; so darf zum Beispiel auch Ihr Einkommen einen bestimmten Freibetrag nicht überschreiten.

Berufsschule

Wenn sich Ihr Kind für eine duale Ausbildung entscheidet, muss es an ein bis zwei Tagen wöchentlich oder im Blockunterricht die Berufsschule besuchen. Dort wird es in berufsspezifischen und allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch, Englisch und Mathe unterrichtet. Am Ende der Ausbildung erhält Ihr Kind drei Zeugnisse: eines vom Betrieb, eines von der Berufsschule und eines von der zuständigen Stelle, beispielsweise der IHK.

Duale Ausbildung

Diese Art von Ausbildung wird als „dual“ bezeichnet, weil sie zwei verschiedene Lernorte miteinander verbindet. Zum einen wird Ihr Kind im Betrieb ausgebildet, zum anderen lernt es die theoretischen Inhalte in der Berufsschule. In Deutschland sorgt die duale Ausbildung für den steten Nachschub gut ausgebildeter Fachkräfte. Mittlerweile haben auch andere Länder diese wichtige Chance erkannt und so genießt die duale Ausbildung international eine hohe Anerkennung.

Duales Studium

Im dualen Studium wird die Theorie an der Hochschule mit der Praxis in einem Betrieb kombiniert. Der sehr anspruchsvolle Bildungsweg kann je nach Hochschule und Unternehmen ganz unterschiedlich aussehen – manchmal ist eine duale Berufsausbildung integriert, manchmal sammeln die dualen Studenten praktische Erfahrungen durch regelmäßige Arbeitseinsätze im Unternehmen. Der Wechsel von Studien- und Arbeitsphasen verlangt viel Durchhaltevermögen und Fleiß. Dafür haben Absolventen dualer Studiengänge den Job im Unternehmen hinterher fast sicher in der Tasche.

Einstiegsqualifizierung

Mit dem Begriff wird ein langfristiges Praktikum von sechs bis zwölf Monaten bezeichnet, das durch die Agentur für Arbeit gefördert wird. Ziel der Einstiegsqualifizierung ist, dass Jugendliche einen Ausbildungsberuf kennenlernen können – sowohl die betriebliche Arbeit als auch die Berufsschule. Wenn der Teilnehmer von der Ausbildung überzeugt ist und auch der Betrieb Interesse an einer Übernahme in die Ausbildung hat, kann die Dauer der Einstiegsqualifizierung durch die zuständige Kammer auf die Ausbildungszeit angerechnet werden.

Mindestausbildungsvergütung

Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist festgelegt, welche Vergütung der Betrieb seinen Auszubildenden wenigstens zahlen muss. Die Beträge hängen vom Jahr des Ausbildungsbeginns ab und erhöhen sich jährlich um einen festen Prozentsatz. Konkret bedeutet das: Azubis, die im Jahr 2021 ihre Ausbildung beginnen, starten im ersten Ausbildungsjahr mit mindestens 550 Euro, im Jahr 2022 mit mindestens 585 Euro und im Jahr 2023 mit mindestens 620 Euro. Der Betrag erhöht sich im zweiten Ausbildungsjahr um 18 Prozent, im dritten um 35 Prozent und im vierten um 40 Prozent (Ausgangswert ist immer die Ausbildungsvergütung des ersten Ausbildungsjahres). Übrigens: In aller Regel liegen die Vergütungen in Industrie und Handel weit über der Mindestausbildungsvergütung.

Probezeit

Die Probezeit ist eine Art Bedenkzeit. Laut den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes beträgt sie für Auszubildende mindestens einen Monat; jedoch höchstens vier Monate. In diesem Zeitraum kann das Ausbildungsverhältnis sowohl vom Ausbildungsbetrieb aber auch vom Auszubildenden schriftlich gekündigt werden – und zwar unbegründet und ohne Einhaltung einer Frist. Für Ihr Kind ist die Probezeit eine gute Chance, um zu überprüfen, ob die gewählte Ausbildung die richtige ist. Ihr Kind muss die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel unterbrechen, zum Beispiel weil es längerfristig krankgeschrieben ist? Dann kann es einen Antrag stellen und so die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung verlängern lassen.

Schulische Ausbildung

Bei einer schulische Ausbildung geht Ihr Nachwuchs ausschließlich zur Berufsfachschule. Vor allem im Gesundheits- und Sozialwesen ist diese Art der Ausbildung sehr verbreitet. Wichtig zu wissen: Bei der schulischen Ausbildung gibt es meist keine Vergütung, es gibt hier nur sehr wenige Ausnahmen. Bei den meisten privaten Schulen ist sogar das Gegenteil der Fall und Ihr Kind muss Gebühren bezahlen. Wenn die Kosten nicht alleine getragen werden können, besteht die Möglichkeit, zum Beispiel durch BAföG finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Staatliche Anerkennung

Wie der Begriff schon vermuten lässt, liegt für eine staatlich anerkannte Ausbildung ein staatliches Gesetz zugrunde – und das ist entweder das Berufsbildungsgesetz oder die Handwerksordnung. Jede staatlich anerkannte Ausbildung hat ihre eigene Ausbildungsordnung, die bundeseinheitlich geregelt ist. Unter die Ausbildungsordnung fallen zum Beispiel die Dauer der Ausbildung, der Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen. Am Ende der Berufsausbildung steht eine staatliche Prüfung an. Derzeit gibt es in Deutschland rund 330 staatlich anerkannte Berufsausbildungen.

Teilzeitausbildung

Bei einer Teilzeitausbildung verbringt der Azubi bis zu 50 Prozent weniger Ausbildungszeit im Betrieb. Die gesamte Dauer der Ausbildung verlängert sich dadurch zusätzlich auf maximal die anderthalbfache Zeit. Bedeutet: Eine eigentlich dreijährige Ausbildung verlängert sich auf höchstens siebeneinhalb Jahre. Wie sich die Arbeitszeit auf die Wochentage verteilt, ist eine Frage der Absprache zwischen Betrieb und Auszubildendem. Eine Ausbildung in Teilzeit kann zum Beispiel ein Thema werden, wenn Alleinerziehende ihre Kinder versorgen müssen oder pflegebedürftige Familienmitglieder müssen. Aber auch Menschen mit Behinderungen können von der Teilzeitausbildung profitieren, ebenso wie diejenigen, die noch anderweitig arbeiten gehen müssen.

Urlaubsanspruch

Im Ausbildungsvertrag steht, wie viele Urlaubstage einem in der Ausbildung zustehen. Bei der Angabe der Urlaubstage ist der Ausbildungsbetrieb an das Gesetz gebunden. Dieses schreibt vor, dass unter 16-Jährigen mindestens 30 Urlaubstage zustehen. Mit 17 Jahren sind es mindestens 27, mit 18 mindestens 25 Tage. Wer älter als 18 ist kann zumindest mit 24 Tagen rechnen.

Zusatzqualifikationen

Im Laufe der Ausbildung können so genannte Zusatzqualifikationen erworben werden – entweder auf freiwilliger Basis oder wenn es für die Ausübung der Tätigkeit notwendig ist. Einige Zusatzqualifikationen sind durch das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung geregelt und in der Ausbildungsordnung enthalten. Diese sind oft bundesweit anerkannt. Wer zum Beispiel einen technischen Beruf erlernt, kann sich im Tätigkeitsfeld „Digitale Fertigungsprozesse“ zusätzlich qualifizieren. Anschließend gibt es ein IHK-Zertifkat.

Zwischenprüfung

Bei einer dualen Ausbildung findet die Zwischenprüfung etwa nach der Hälfte der gesamten Ausbildungszeit statt. So soll das Wissen Ihres Kindes zu den bisherigen Inhalten der Ausbildung überprüft werden. Inhaltlich geht es um die Theorie aus dem Berufsschulunterricht, aber auch um Fragen zur praktischen Tätigkeit im Betrieb. In immer mehr Berufen wird die Zwischenprüfung ersetzt durch eine gestreckte Abschlussprüfung.